Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind mit Absenden Ihrer Bestellung verbindlich.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma KÖNIG-SYSTEMHAUS (Onlineshop)
1. Allgemeines: Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits. Die Fa. KÖNIG-SYSTEMHAUS ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr i.S.d. § 310 Abs.1 BGB genügt ein ausdrücklicher Hinweis auf sie. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.
2. Angebot: Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftliche Unterlagen sowie Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen die Fa. KÖNIG-SYSTEMHAUS hergeleitet werden können.
3.Preise: Die jeweiligen Preise verliert mit Erscheinen einer Neuausgabe seine Gültigkeit. Alle unsere Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19%. Preisangaben, die sich erkennbar ausschließlich an gewerbliche Kunden richten, verstehen sich im Zweifel zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4. Lieferung: Die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Fa. KÖNIG-SYSTEMHAUS sind im Bestellformular näher ausgewiesen. Es gibt keine Mindestbestellmenge. Es bleibt uns vorbehalten, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint. Von unseren Kunden gewünschte Sonderversendungsformen werden mit ortsüblichem Zuschlag berechnet. Ware, die am Lager ist (für Beförderungsprobleme haften wir nicht) kommt innerhalb von 5 Tagen zum Versand. Ist die Ware bei Bestellung nichWt vorrätig, bemühen wir uns um schnellstmögliche Lieferung. Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen verlängert. Gleiches gilt für den Zeitraum, in dem die Fa. KÖNIG-SYSTEMHAUS auf Informationen oder Mitwirkungshandlungen des Kunden wartet. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist aus anderen als den o. g. Gründen ist der Käufer berechtigt, schriftlich eine Nachfrist von 1 Monat mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren erfolglosem Ablauf hinsichtlich der im Vertrag befindlichen Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurückzutreten. Beruht die Unmöglichkeit der Lieferung auf Unvermögen des Herstellers oder unseres Zulieferers, so können sowohl wir als auch der Käufer vom Vertrag zurücktreten, sofern der vereinbarte Liefertermin um mehr als 2 Monate überschritten ist. Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder Unmöglichkeit bzw. Nichterfüllung, auch solche, die bis zu Rücktritt vom Vertrag entstanden sind, sind ausgeschlossen. Es sei denn, dass ein gesetzlicher Vertreter der Fa. KÖNIG-SYSTEMHAUS vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat, aber auch dann nur bis zu einer Höhe von 5% vom Rechnungswert. Der kaufmännische Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware oder Software innerhalb von 8 Werktagen nach Lieferung zu untersuchen, insbesondere auf das Fehlen von Zubehör, Datenträgern oder Handbüchern sowie die grundlegende Funktionsfähigkeit. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder feststellbar sind, müssen bei der Fa. König-Systemhaus innerhalb weiterer 8 Werktage schriftlich gerügt werden. Mängel, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar sind, hat der kaufmännische Kunde innerhalb von 8 Werktagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen.
5. Rückgaberecht / Widerruf: Wir garantieren für nicht benutzte Ware ein Rückgaberecht innerhalb von 1 Monat. Die Rückgabefrist wird gewahrt durch das fristgerechte Absenden der Ware (Rechnungsdatum). Verbraucher haben binnen 1 Monat nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Der Widerruf kann schriftlich oder durch Rücksendung der Ware erfolgen. Bitte versehen Sie das Paket mit dem Vermerk "Widerruf". Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Bitte geben Sie die Ware einfach mit dem Hinweis "Gebühr zahlt Empfänger" als normales Standardpaket bei Ihrer Poststelle auf. Nach Eingang der Ware werden eventuell geleistete Kaufpreiszahlungen selbstverständlich erstattet. Sie sind jedoch zum Wertersatz verpflichtet, soweit Sie eine Verschlechterung der Ware zu vertreten haben Von der Rückgabe ausgeschlossen ist Ware, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet ist. Weiterhin Produkte, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden . Die Ware muss sich in jedem Fall in einem wiederverkaufsfähigen Zustand befinden und ist in der Originalverpackung zurückzuschicken. Bei Verschlechterung (z.B. durch offensichtliche Gebrauchsspuren) oder Untergang der Ware vor Rücksendung, ist die Wertminderung bzw. der Wert vom Kunden zu ersetzen
6. Gewährleistung: Gewährleistungsansprüche kaufmännischer Kunden verjähren innerhalb der Frist eines Jahres ab Lieferung der Ware oder der Software. Die Fa. KÖNIG-SYSTEMHAUS gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat. Voraussetzung für die Gewährleistung ist die vertragsgemäße Nutzung durch den Kunden. Die Fa. KÖNIG-SYSTEMHAUS übernimmt keine Gewährleistung dafür, das die Hard- oder Software den speziellen Erfordernissen des Kunden entspricht oder mit den Programmen des Kunden zusammenarbeitet. Bei Eintreffen hat der Kunde die Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen. Im Falle offener Mängel müssen diese innerhalb von 10 Werktagen nach Entdeckung schriftlich bei uns gemeldet werden, ebenso versteckte Mängel. Zeigt der Kunde keinen Mangel an, so gilt die Ware als mangelfrei und vertragsgemäß genehmigt. Anderenfalls entfällt die Gewährleistung für diese Mängel. Die Garantieleistung beträgt 6 Monate ab Auslieferung. Bei Reklamationen muss das Kaufdatum mit einer Rechnung nachgewiesen werden. Der reklamierte Artikel muss zusammen mit einer Kopie der Rechnung, ausreichend frankiert, eingeschickt werden. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder die Abnutzung. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die gelieferte Ware verändert. Die Fa. KÖNIG-SYSTEMHAUS hat während der Gewährleistungspflicht das Recht auf eine angemesse Zahl von Nachbesserungsversuchen (mindestens 2). Ein teilweiser oder vollständiger Austausch des Artikels ist zulässig. Werden Mängel innerhalb einer angemessener Frist nicht behoben, so hat der Käufer Anspruch auf Wandlung oder Minderung. Es gilt § 476a BGB. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen. Nach erfolgeter Nacherfüllung hat der kaufmännische Kunde die Pflicht zur unverzüglichen Untersuchung und Rüge von Mängeln. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Ware oder Software in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
7. Haftung: Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Fa. KÖNIG-SYSTEMHAUS nur bei Verzug, Unmöglichkeit, Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Einhaltung für das Erreichen des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Die Haftung für anfängliches Unvermögen oder Verletzung einer Kardinalpflicht wird gegenüber dem kaufmännischen Kunden auf das 5fache des Überlassungsentgeltes sowie auf solche Schäden beschränkt, mit deren Entstehung bei Geschäften der vorliegenden Art typischerweise gerechnet werden muss. Die Haftung für Datenverlust beim Kunden wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien auf einem geeigneten Backupmedium eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 ProdHaftG). Sämtliche Ansprüche, die sich gegen die Fa. KÖNIG-SYSTEMHAUS richten, sind ohne schriftliche Zustimmung der KÖNIG-SYSTEMHAUS nicht abtretbar und können ausschließlich vom Kunden selbst geltend gemacht werden. Die Gefahr geht bei Versand aus dem Lager der KÖNIG-SYSTEMHAUS mit dem Verlassen des Lagers auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn die KÖNIG-SYSTEMHAUS selbst den Transport oder dessen Kosten übernimmt. Die Ware oder Software wird nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten gegen Transportschäden versichert.
8. Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der Firma KÖNIG-SYSTEMHAUS.Bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware; insbesondere bei Pfändung / Insolvenz oder ähnliche Ereignisse; hat der Kunde den Gläubiger auf den Eigentumsvorbehalt der Fa. KÖNIG-SYSTEMHAUS hinzweisen und die Fa. KÖNIG-SYSTEMHAUS unverzüglich zu benachrichtigen. Anfallende Kosten die durch diese Maßnahme anfallen, trägt der Kunde.Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Fa. KÖNIG-SYSTEMHAUS berechtigt, Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Die Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch die Fa.KÖNIG-SYSTEMHAUS gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
9. Zahlung: Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die Rechnungen der Fa. KÖNIG-SYSTEMHAUS ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Verzug tritt entgegen § 286 Abs. 3 BGB nach Rechnungsdatum plus 5 Werktage ein. Gerät der Kunde in Verzug, so ist die Fa. KÖNIG-SYSTEMHAUS berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu berechnen. Gegenüber dem kaufmännischen Kunden beträgt der Zinssatz 8 % über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung von weiteren Schäden sowie Zinsen aus anderem Rechtsgrunde bleiben hiervon unberührt. Zahlungen des Kunden werden zunächst auf dessen ältere Schuld angerechnet. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind die Zahlungen auf die Kosten, sodann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit solchen Gegenforderungen berechtigt, die von der Fa. KÖNIG-SYSTEMHAUS nicht bestritten werden, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind. Ebenso kann der kaufmännische Kunde ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen unbestrittener, entscheidungsreifer oder rechtskräftig festgestellter Forderungen geltend machen.Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach, stellt er seine Zahlungen ein oder werden der Fa. KÖNIG-SYSTEMHAUS andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist die Fa. KÖNIG-SYSTEMHAUS wahlweise berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, ihre Leistungen ohne vorherige Mahnung einzustellen oder den Vertrag zu kündigen. Für den Fall der Kündigung ist der Kunde verpflichtet, gelieferte Ware und Software auf seine Kosten in Höhe der Zahlungsrückstände ohne schuldhaftes Zögern zurückzugeben. Im übrigen bedeuten die Maßnahmen der Fa. KÖNIG-SYSTEMHAUS keine Kündigung des Vertrages.
10. Verpackungsverordnung: Wir sind gemäß der Regelungen der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, Verpackungen unserer Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (wie etwa dem „Grünen Punkt" der Duales System Deutschland AG oder dem „RESY"-Symbol) tragen, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen. Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten bitte mit uns in Verbindung, die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem Impressum. Wir nennen Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, das die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt. Sollte dies nicht möglich sein, können Sie die Verpackung kostenfrei an uns als "Standardpaket unfrei" zurück schicken, die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem Impressum.Die Verpackungen werden von uns wieder verwendet oder gemäß der Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgt.
11. Datenspeicherung: Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
12. Gerichtsstand: Gerichtsstand ist 49661 Cloppenburg. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13 Schlussbestimmungen: Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, sind sie so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird; die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt. Sinngemäß gilt dies auch für ergänzungsbedürftige Lücken. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.